Welche rechtlichen Anforderungen gelten für digitale Barrierefreiheit?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt in Deutschland den European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882) um. Ab Juni 2025 müssen zahlreiche digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein – dazu gehören Websites, Online-Shops, Plattformen und bestimmte digitale Services.
Konkret orientieren sich die Vorgaben an den WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines). Inhalte sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein. Dazu zählen unter anderem:
- korrekte Verwendung von Überschriften und Struktur
- ausreichende Kontraste
- nutzbare Angebote per Tastatur
- Alternativtexte für Bilder
- verständliche Formulare und Fehlermeldungen
- zugängliche Dokumente und Medieninhalte
Unternehmen, die nicht reagieren, riskieren Beschwerden, Prüfverfahren und Reputationsschäden. „Barrierefreiheit wird zunehmend zum Standardkriterium in Ausschreibungen und Partnerauswahl“, beschreibt Tobias Bühne, Geschäftsführer der Netigo GmbH, aus Projekterfahrung.
Netigo unterstützt Unternehmen mit Audits, Priorisierung von Maßnahmen und Umsetzungsplanung. So entsteht ein realistischer Fahrplan, der gesetzliche Anforderungen mit technischen Möglichkeiten verbindet.
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